Rentner beschäftigen – so geht´s!

Inhalt

Einführung

Immer öfter kommt es vor, dass Arbeitgeber wertvolle Mitarbeitende über die Regelaltersrente hinaus beschäftigen möchten. Manchmal fällt auch erst nach ihrem Weggang auf, wie viel Wissen mit ihnen verloren gegangen ist, und sie sollen später erneut befristet eingestellt werden. Nicht selten freuen sich Rentner, wenn der (ehemalige) Arbeitgeber sie darum bittet, ihre Erfahrung noch etwas länger dem Unternehmen zur Verfügung zu stellen. 

Das Hinausschieben des Rentenalters ist schon länger recht unkompliziert möglich. Zum 01.01.2026 ist auch die befristete Einstellung von Menschen in der Regelaltersrente deutlich einfacher möglich, als bisher. In diesem Artikel beschreibe ich verschiedene Möglichkeiten, Mitarbeitende, die bereits Regelaltersrente beziehen, im Unternehmen zu beschäftigen, ohne dass daraus ein lebenslanges Arbeitsverhältnis werden muss.

Wichtiges Grundwissen

Das Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch!

Ein wichtiger Punkt vorweg: Das Erreichen der Regelaltersgrenze beendet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch. Dafür braucht es eine ausdrückliche Klausel im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag. Typische Formulierung: „Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit dem Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze nach den Vorschriften des SGB VI erreicht.“ Ohne eine solche Klausel läuft das Arbeitsverhältnis einfach unbefristet weiter. Schau also zur Sicherheit einmal nach, dieser Passus kann entweder im Arbeitsvertrag stehen, oder aber in einem Tarifvertrag, sofern dein Unternehmen einem solchen unterliegt. Findest du keine solche Regelung, läuft das Arbeitsverhältnis quasi unendlich weiter und muss von einer Seite gekündigt oder es muss eine Aufhebungsvereinbarung getroffen werden.

HINWEIS: Steht im Arbeitsvertrag, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen des 65. Lebensjahres endet, ist dieser Passus meist unwirksam, da das reguläre Renteneintrittsalter ja inzwischen höher ist. Die Regelungen in diesem Artikel beziehen sich aber auf den Sachverhalt, in dem das Arbeitsverhältnis regulär zum Rentenbeginn endet.

Rentner Beschäftigen

Die Hinausschiebensvereinbarung

Die Hinausschiebensvereinbarung nach ist das perfekte Werkzeug, wenn du einen Mitarbeiter nahtlos über die Regelaltersgrenze hinaus befristet weiterbeschäftigen möchtest.

Das Wichtigste in Kürze

Kein Sachgrund nötig: Anders als bei normalen Befristungen brauchst du keinen besonderen Grund

Mehrfach verlängerbar: Du kannst den Beendigungszeitpunkt immer wieder hinausschieben – es gibt derzeit (Stand Anfang 2026) keine gesetzliche Begrenzung-

Schriftform erforderlich: Beide Parteien müssen auf demselben Dokument unterschreiben, eine digitale Unterschrift ist nicht möglich. 

Timing ist entscheidend: Die Vereinbarung muss vor Erreichen der Regelaltersgrenze während des laufenden Arbeitsverhältnisses getroffen werden.

Nahtloser Anschluss: Keine zeitliche Unterbrechung erlaubt, auch nicht für einen Tag.

Praxistipp: Vorsicht bei Anpassung der Arbeitsbedingungen!

Viele Rentner möchten im Rentenalter kürzertreten oder gar nur noch als Minijobber arbeiten. Möglicherweise habt ihr auch eine andere Vergütung vereinbart.

Wichtig: Veränderte Arbeitsbedingungen (z. B. Wochenarbeitszeit) dürfen nicht in derselben Vereinbarung wie das Hinausschieben enthalten sein. Das ist eine Regelung, die bei „normalen“ Befristungen gilt. Rechtlich ist zwar noch nicht final geklärt, ob das auch in diesem Fall gilt, dennoch besteht die Gefahr, dass die Befristung dadurch unwirksam wird. Daher:

  1.  Zuerst: Hinausschiebensvereinbarung (nur neues Enddatum) 
  2. Danach mit zeitlichem Abstand (z. B. einige Wochen): Separate Vereinbarung für Arbeitszeit-Änderungen
  3. Alternativ: einige Wochen vor dem Rentenalter die Arbeitsbedingungen ändern und diese dann in der Hinausschiebensvereinbarung unverändert lassen

Achtung: Betriebsrat nicht vergessen!

Falls du einen Betriebsrat hast: Die Hinausschiebensvereinbarung gilt als Einstellung nach § 99 BetrVG. Der Betriebsrat muss zustimmen. Plane das rechtzeitig ein, damit sowohl die Vereinbarung als auch die tatsächliche Weiterarbeit nahtlos funktionieren.

Erneute befristete Einstellung nach Rentenbeginn

Nicht selten möchten Mitarbeitende nach Rentenbeginn erst einmal Pause machen oder eine längere Urlaubsreise unternehmen. Manchmal stellt sich auch erst nach ihrem Weggang heraus, dass man ihr Wissen und ihre Erfahrung noch länger dringend benötigt. Wenn auch vielleicht nur im Rahmen eines Minijobs. 

Bislang war das ein großes Problem, weil man nach dem Teilzeitbefristungsgesetz niemanden sachgrundlos befristen durfte, der schon mal im Unternehmen beschäftigt war. Einen rechtssicheren Sachgrund zu finden, war und ist immer noch nicht ganz einfach, zumal Arbeitgeber die Gefahr eines „lebenslangen“ Arbeitsverhältnisses ungern eingehen wollen. Dieses Problem fällt nun ab 2026 für Rentner weg.

Das gilt seit dem 01.01.2026

Diese neue Regelung gilt nur für Personen, die die Regelaltersrente erreicht haben, also nicht für solche, die z. B. die vorzeitige Rente mit Abschlägen oder eine Erwerbsminderungsrente beziehen und bei euch in der Vergangenheit beschäftigt gewesen sind. Bei Regelaltersrentnern darf nun die Höchstdauer insgesamt sogar 8 Jahre sein und es dürfen maximal 12 Verträge geschlossen werden.

Etwas verwirrend ist jedoch:  Die Regelungen des Teilzeitbefristungsgesetzes bleiben weiter bestehen. Diese besagen, dass die Befristung eine Gesamtdauer von 2 Jahren nicht überschreiten darf und maximal drei Verlängerungen möglich sind. Ja … klingt skurril und wenig schlüssig. Das deutsche Arbeitsrecht stellt uns ja gern vor administrative Herausforderungen. 

Die Lösung: Alle zwei Jahre schließt du einen neuen befristeten Vertrag (keine Vertragsänderung oder Vertragsverlängerung). Du beziehst dich also nicht auf die vorherigen Verträge. Allerdings musst du hier sorgfältig nachhalten, dass du insgesamt nicht die 8 Jahre überschreitest. 

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Rentner befristet einstellen, die noch nicht im Unternehmen beschäftigt waren

Willst du eine Person im Rentenalter befristet einstellen, gelten die ganz normalen Regelungen des Teilzeitbefristungsgesetzes. D. h., entweder benötigst du einen Sachgrund, oder du kannst maximal 2 Jahre befristen. 

Es gibt noch die Regelung, in § 14 Abs. 3 Teilzeitbefristungsgesetz, nach der über 52-Jährige, die neu eingestellt werden sollen und zuvor mehr als 4 Monate arbeitssuchend waren, bis zu 5 Jahre ohne Sachgrund befristet werden können. Es gibt vereinzelte Stimmen, dass der vorherige Rentenbezug auch als Voraussetzung dafür dienen könnte. Allerdings habe ich deutlich mehr Quellen gefunden, die das verneinen. Insofern würde ich diese Option nicht wählen und hier zur Sicherheit maximal 2 Jahre ohne Sachgrund befristen.

Fazit

Die oben erklärten Möglichkeiten beziehen sich ausschließlich auf Rentenbezieher, die bereits in eurem Unternehmen beschäftigt waren. Die sicherste und unkomplizierteste Möglichkeit ist die der Hinausschiebensvereinbarung. Wenn irgend möglich, solltet ihr diese nutzen, da hier die geringsten Fallstricke lauern. Auf jeden Fall solltet ihr euch aber durch eine Fachanwaltskanzlei beraten lassen.

Disclaimer

Ich bin keine Juristin, daher kann und darf ich keine rechtliche Beratung durchführen. Informationen mit rechtlichem Charakter sind standardisierte Informationen, die ich während meiner Tätigkeiten im Personalbereich zusammengetragen habe. Diese teile ich gern mit dir. Eine rechtliche Beratung können diese Informationen nicht ersetzen. Verbindliche Rechtsauskünfte erhältst du bei Fachanwält:innen und Steuerberater:innen.

Moin.

Ich bin Kerstin Bruns,

und das Personalwesen ist meine Berufung.

Ich möchte Menschen mit HR-Passion mit dem nötigen Handwerkszeug ausstatten, um HR in kleinen Unternehmen in Deutschland mit Herzblut und Leidenschaft umzusetzen.

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