Mitarbeiterdarlehen

Inhalt

Einleitung

In vielen kleinen Unternehmen kommt es vor, dass Mitarbeitende um ein zinsloses oder zinsgünstiges Arbeitgeberdarlehen bitten. Dies kann ein vertrauensvoller Schritt in Richtung einer starken Bindung zwischen Mitarbeitenden und Unternehmen sein. Denn gerade in kleinen Unternehmen, in denen oft eine familiäre Atmosphäre herrscht, ist der Chef oder die Chefin nicht nur eine Führungskraft, sondern auch ein Vertrauensgeber. Ein solches Darlehen stärkt das Band und fördert die Loyalität der Mitarbeitenden.

Jedoch sollte dabei immer bedacht werden, dass ein Arbeitsverhältnis ein Geschäftsverhältnis bleibt – auch wenn es oft freundschaftlicher zugeht. Während diese Form der Unterstützung einerseits positiv ist, birgt sie andererseits auch Risiken. Um diese abzumildern, ist es wichtig, sich bei der Vergabe von Darlehen sowohl rechtlich als auch finanziell abzusichern.

Wann ist ein Mitarbeiterdarlehen sinnvoll?

Nicht jede Anfrage nach einem Darlehen sollte gewährt werden. Der Anlass spielt eine entscheidende Rolle: Handelt es sich um eine akute finanzielle Notlage nach einem Schicksalsschlag oder eher um Konsumwünsche wie den Kauf eines neuen Autos? Hier gilt es abzuwägen.

Je höher die Darlehenssumme und je unsicherer die Rückzahlung aussieht, desto gründlicher solltest du die Situation prüfen. Die Kreditvergabe an Mitarbeitende sollte nicht leichtfertig erfolgen. Ein transparentes Gespräch über die Hintergründe des Darlehensantrags kann dir helfen, besser einzuschätzen, ob das Darlehen tatsächlich notwendig ist.

Tipp: Lass dir von deinen Mitarbeitenden den Verwendungszweck des Darlehens offenlegen. Sollten sie sich weigern, ist das ein klarer Hinweis darauf, dass es sich möglicherweise nicht um eine sinnvolle Investition handelt. Transparenz auf beiden Seiten ist hier das A und O.

Was Arbeitgeber vor der Darlehensvergabe beachten sollten

Bonitätsprüfung: Eine Schufa-Auskunft sollte immer eingeholt werden. Diese gibt dir Aufschluss über die Bonität und die bestehenden finanziellen Verpflichtungen des Mitarbeitenden. Ein Gespräch darüber, was in der Schufa-Auskunft steht, hilft dir, den finanziellen Hintergrund besser zu verstehen.

Verantwortung übernehmen: Manche Mitarbeitende, die um ein Darlehen bitten, könnten bereits stark überschuldet sein. In solchen Fällen kann das Darlehen das Problem eher verschärfen als lösen. In diesem Fall könnte es sinnvoller sein, dem Mitarbeitenden zu helfen, einen Schuldnerberater aufzusuchen.

Pfändungsrisiko prüfen: Achte darauf, dass der Mitarbeitende das Darlehen nicht auf ein fremdes Konto überwiesen haben möchte. Das könnte auf eine bestehende Pfändung hindeuten, was das Risiko einer Rückzahlung erhöht.

Realistische Rückzahlungen vereinbaren: Die vereinbarten Rückzahlungsraten sollten für den Mitarbeitenden realistisch und machbar sein. Überzogene Raten könnten schnell zu Zahlungsschwierigkeiten führen, was weder für den Mitarbeitenden noch für das Unternehmen gut ist.

Totalverlust einkalkulieren: Bereite dich darauf vor, dass du möglicherweise das geliehene Geld nie zurückbekommst. Ein Arbeitgeberdarlehen sollte nie das finanzielle Wohl des Unternehmens gefährden.

Sonderfall: Arbeitgeberdarlehen zur Schuldenregulierung

In manchen Fällen kann ein Arbeitgeberdarlehen sinnvoll sein, um hochverzinsliche Schulden zu tilgen. Das ist eine Möglichkeit, den Mitarbeitenden eine echte Hilfe zu bieten. Oft sind Gläubiger bereit, bei einer Einmalzahlung großzügige Vergleiche einzugehen und sogar einen Teil der Schulden zu erlassen.

In solchen Fällen ist es ratsam, das Darlehen zweckgebunden an den Gläubiger auszuzahlen, um die teuren Kredite direkt abzulösen. Dies könnte eine win-win-Situation sowohl für den Mitarbeitenden als auch für das Unternehmen darstellen, da es das Risiko von Zahlungsausfällen minimiert.

Was in einen Darlehensvertrag gehört

Ein schriftlicher Darlehensvertrag ist unerlässlich, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Folgende Punkte sollten immer geregelt werden:

  • Höhe des Darlehens und der Auszahlungszeitpunkt
  • Eventuelle Zweckbindung des Darlehens und Nachweispflicht
  • Zinssatz und mögliche Zinsanpassungen
  • Tilgungsplan mit Ratenhöhe und Startdatum
  • Möglichkeit der Sondertilgung
  • Lohnabzug zur Rückzahlung
  • Ausschluss der Abtretung oder Verpfändung des Gehalts
  • Vereinbarte Sicherheiten (z.B. Fahrzeugbrief, Grundschuld)
  • Sonderkündigungsrechte bei Pflichtverletzungen
  • Informationspflicht bei Änderungen der persönlichen Daten
  • Salvatorische Klausel für den Fall unwirksamer Vertragsbestandteile

Steuerliche Behandlung von Mitarbeiterdarlehen

Ein zinsloses oder zinsverbilligtes Darlehen über 2.600 € führt zu einem geldwerten Vorteil für den Mitarbeitenden, der versteuert und in der Sozialversicherung verbeitragt werden muss. Der marktübliche Zinssatz ist hier entscheidend. Achte darauf, dass du den richtigen Zinssatz berücksichtigst, der oft in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank zu finden ist.

Tipp: Es empfiehlt sich, in diesem Bereich immer einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, um sicherzustellen, dass du alle steuerlichen Vorgaben korrekt umsetzt und keine unerwünschten Überraschungen entstehen.

Mitarbeiterdarlehen und Betriebsrat

In Unternehmen mit Betriebsrat muss dieser bei regelmäßigen oder systematischen Arbeitgeberdarlehen ein Mitbestimmungsrecht haben. Bei individuellen Darlehen ist dies in der Regel nicht der Fall. Trotzdem ist es ratsam, den Betriebsrat frühzeitig zu informieren, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden.

Rückzahlung und Pfändungsschutz

Bei der Rückzahlung solltest du sicherstellen, dass du dir das Recht einräumst, die Raten direkt vom Gehalt abzuziehen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Pfändungsfreigrenzen nicht unterschritten werden dürfen. Eine enge Abstimmung mit dem Steuerberater ist hier unbedingt erforderlich.

Falls eine Pfändung auf das Gehalt des Mitarbeitenden vorliegt oder später eine hinzukommt, könnte es schwierig werden, das Darlehen durch Lohnabzug einzuziehen. In diesem Fall können Sicherheiten wie ein Fahrzeugbrief oder eine Grundschuld helfen, das Risiko für dein Unternehmen zu minimieren.

Was passiert bei Kündigung?

Falls der Mitarbeitende während der Darlehenslaufzeit das Unternehmen verlässt, sollten klare Regelungen im Vertrag stehen:

  • Bei arbeitgeberseitigen Kündigungen: Vereinbare, ob die Ratenzahlung weiterhin bestehen bleibt oder eine sofortige Rückzahlung fällig wird.
  • Bei arbeitnehmerseitigen Kündigungen: Hier ist eine sofortige Fälligstellung in vielen Fällen nicht rechtens. Eine faire Lösung muss gefunden werden.

Wichtig ist, dass der Vertrag alle Eventualitäten abdeckt, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Fazit: Mitarbeiterdarlehen können zur Mitarbeiterbindung beitragen, aber bitte verantwortungsbewusst

Ein Arbeitgeberdarlehen kann ein starkes Signal der Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitenden sein und eine wertvolle Möglichkeit zur Mitarbeitendenbindung darstellen. Doch wie bei jeder finanziellen Entscheidung ist es entscheidend, Risiken abzuwägen, klare vertragliche Regelungen zu treffen und sich sowohl rechtlich als auch steuerlich abzusichern.

Ein solches Darlehen kann viel Gutes bewirken, wenn du gut informiert und professionell an die Sache herangehst. Im Zweifelsfall solltest du immer fachlichen Rat einholen, um auf der sicheren Seite zu bleiben.

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Moin.

Ich bin Kerstin Bruns,

und das Personalwesen ist meine Berufung.

Ich möchte Menschen mit HR-Passion mit dem nötigen Handwerkszeug ausstatten, um HR in kleinen Unternehmen in Deutschland mit Herzblut und Leidenschaft umzusetzen.

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Disclaimer

Ich bin keine Juristin, daher kann und darf ich keine rechtliche Beratung durchführen. Informationen mit rechtlichem Charakter sind standardisierte Informationen, die ich während meiner Tätigkeiten im Personalbereich zusammengetragen habe. Diese teile ich gern mit dir. Eine rechtliche Beratung können diese Informationen nicht ersetzen. Verbindliche Rechtsauskünfte erhältst du bei Fachanwält:innen und Steuerberater:innen.

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