Das neue Nachweisgesetz 2022

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Im Moment geistert der Begriff des geänderten Nachweisgesetzes durch die HR-Welt. Als HR-Newbie hast du bisher vielleicht nur Bahnhof verstanden und schnell weiter geklickt.

Als HR-Einsteiger:in und auch, wenn du bereits im HR tätig bist, ist es aber wichtig, zu verstehen, was dahintersteht und welche Aktivitäten du jetzt starten musst.

Was galt vor dem 01.08.2022?

Das Nachweisgesetz kam tatsächlich im HR-Alltag selten bis gar nicht vor, ganz einfach, weil es keine wirkliche Relevanz für die Praxis hatte.

Vielleicht hast du schon einmal gehört, dass Arbeitsverträge auch mündlich geschlossen werden können. Das stimmt auch – sobald ein Arbeitnehmer die Arbeit aufnimmt, ist ein wirksamer Arbeitsvertrag geschlossen worden. Das Nachweisgesetz besagte bisher lediglich, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, innerhalb eines Monats die wesentlichen Vertragsinhalte aufzuschreiben und dem oder der Arbeitnehmenden zu übergeben.

Heutzutage haben die meisten Arbeitnehmenden einen schriftlichen Arbeitsvertrag, der schon viele der Gesetzesvorgaben abdeckt. Fehlten dort Informationen musste der Arbeitgeber aber keine wirklichen Sanktionen fürchten. Aus diesem Grund wurde das Gesetz gern als zahnloser Tiger deklariert.

Stempel Bürokratie

Die relevanten Änderungen des Nachweisgesetzes zum 01.08.2022

Nun stellst du dir sicher die Frage: Wenn doch sowieso fast alle Arbeitnehmende einen schriftlichen Arbeitsvertrag haben, was ist denn dann eigentlich das Problem bei der Gesetzesänderung?

Die Problemstellungen für Arbeitgeber sind die Folgenden:

Was ist nun also zu tun, um dem Nachweisgesetz zu entsprechen?

Häufig wird in entsprechenden Info-Artikeln behauptet, es müssten alle zusätzlichen Informationen gemäß Nachweisgesetz in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden. Das ist so nicht richtig. Das Nachweisgesetz fordert nur, dass der Arbeitgeber die den Arbeitnehmer:innen zur Verfügung stellt, nicht aber, dass sie in den Arbeitsvertrag müssen.

Die meisten Arbeitsrechts-Expert:innen empfehlen, zusätzlich zum Arbeitsvertrag ein weiteres Dokument/Sideletter zu erstellen. Es gibt dann also zwei Dokumente. Der Arbeitsvertrag selbst kann dann weiterhin digital unterzeichnet werden (Ausnahme bei Befristungen!). Der Sideletter muss dann alle notwendigen Informationen gemäß Nachweisgesetz enthalten und in Papierform und händisch unterzeichnet versendet oder übergeben werden.

Hier gibt es durchaus einige Stolpersteine. Daher würde ich raten, für die Erstellung eurer Musterformulare einen oder eine Fachanwält:in für Arbeitsrecht zur Rate zu ziehen.

Eine weitere Herausforderung ist aber auch die Anpassung der internen Prozesse. Es muss geklärt werden, wer was unterzeichnen darf – insbesondere dann ein Problem, wenn Unternehmen viel remote arbeiten. Auch muss sichergestellt und dokumentiert werden, dass die Informationen den Arbeitnehmenden auch wirklich zugegangen sind. Checklisten müssen geändert werden und auch der größere händische Administrationsaufwand geplant werden.

Ihr seht also, diese Gesetzesänderung bringt eine Menge Arbeit für die Arbeitsalltag in der Personalabteilung mit sich.

Hier der Link zum Nachweisgesetz. Dort könnt ihr auch detailliert nachlesen, welche Informationen der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer:innen zukommen lassen muss.

Moin.

Ich bin Kerstin Bruns,

und das Personalwesen ist meine Berufung.

Ich möchte Menschen mit HR-Passion mit dem nötigen Handwerkszeug ausstatten, um HR in kleinen Unternehmen in Deutschland mit Herzblut und Leidenschaft umzusetzen.

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Disclaimer

Ich bin keine Juristin, daher kann und darf ich keine rechtliche Beratung durchführen. Informationen mit rechtlichem Charakter sind standardisierte Informationen, die ich während meiner Tätigkeiten im Personalbereich zusammengetragen habe. Diese teile ich gern mit dir. Eine rechtliche Beratung können diese Informationen nicht ersetzen. Verbindliche Rechtsauskünfte erhältst du bei Fachanwält:innen und Steuerberater:innen.

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